Fluchtplan online erstellen. Nach DIN ISO 23601, ohne CAD.
PDF hochladen, Ausgänge anklicken: Fluchtwege, Legende und Verhaltensregeln entstehen automatisch. Vor dem Export prüft ein DIN-Check den Plan. 40,46 € pro Plan inkl. 19 % MwSt. (34 € netto für Unternehmen), Änderungen für immer kostenlos.
Ehrlich gesagt: Ein sauberes Architekten-PDF dauert etwa 10 Minuten. Ein Foto oder Scan etwa 30, weil Sie die Wände nachzeichnen.
- Format
- A3 · A4 für Zimmer
- Maßstab
- vorzugsweise 1:100
- Erster Plan
- 40,46 € inkl. MwSt.
- Weiterer Aushangort
- 1 Punkt
Schneller als der PowerPoint-Baukasten. Günstiger als der Zeichendienst.
Die meisten Betriebe haben drei Wege: den kostenlosen Baukasten der BGN in PowerPoint, einen Zeichendienst oder eine CAD-Software. Alle drei funktionieren. Sie kosten aber entweder viel Zeit oder viel Geld.
EvacMaker liegt dazwischen. Sie zeichnen selbst, aber die Fleißarbeit macht das Werkzeug: Wege, Pfeile, Legende, Texte, Schriftfeld.
| Weg | Preis | Dauer | Was Sie selbst tun |
|---|---|---|---|
| BGN-Baukasten (PowerPoint) | kostenlos | Stunden | Alles von Hand: Grundriss, Zeichen, Wege |
| Zeichendienst | 124–139 € | 4–7 Werktage | Ausgänge und Feuerlöscher selbst angeben |
| Desktop-Software | 349–599 € | Einarbeitung | Zeichnen in CAD, meist nur Windows |
| EvacMaker | 34 € (40,46 € brutto) | 10–30 Min. | Ausgänge und Geräte anklicken, Plan prüfen |
In drei Schritten zum fertigen Plan
- 1
Grundriss hochladen
PDF, JPG, PNG oder Handyfoto. Ein Vektor-PDF wird direkt gelesen. Bei Fotos zeichnen Sie die Wände über dem Bild nach, mit Einrasten an Ecken und rechten Winkeln.
PDF ca. 10 Min. · Foto ca. 30 Min. - 2
Ausgänge und Geräte setzen
Klicken Sie Notausgänge, Treppen, Feuerlöscher und Erste Hilfe an. EvacMaker zeichnet den kürzesten Weg aus jedem Raum zum nächsten Ausgang. Sie können jeden Weg ändern.
- 3
Prüfen und exportieren
Der DIN-Check zeigt Fehler und Hinweise. Sie bestätigen, dass Sie Ausgänge, Wege und Standort vor Ort geprüft haben. Dann exportieren Sie ein Vektor-PDF in A3 oder A4.
Was auf jeden Plan muss
Die Technische Regel ASR A1.3 sagt in Abschnitt 6, was ein Flucht- und Rettungsplan zeigen muss. EvacMaker baut den Plan danach auf. Die Legende enthält nur die Zeichen, die Sie wirklich verwenden.
Dazu kommen Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen. Sie stehen direkt auf dem Plan oder hängen daneben.
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (Ausgabe Februar 2013, zuletzt geändert 2022), Abschnitt 6 und Anhang 1 · ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge (Ausgabe März 2022, zuletzt geändert 2024), Abschnitt 10 und 11
- GebäudegrundrissGanz oder als Ausschnitt mit Übersichtsskizze.
- HauptfluchtwegeHellgrün, mit grünen Pfeilen bis ins Freie.
- Erste-Hilfe-EinrichtungenZum Beispiel Verbandkasten, Defibrillator.
- BrandschutzeinrichtungenFeuerlöscher, Brandmelder, Löschschlauch.
- Standort des BetrachtersDer blaue Punkt: Sie sind hier.
- Ausgänge der NebenfluchtwegeSoweit vorhanden.
- SammelstelleSoweit vorhanden, oft im Übersichtsplan.
- VerhaltensregelnBrandfall und Unfälle, auf dem Plan oder daneben.
Vor dem Export wird geprüft
Fehlt etwas Wichtiges, lässt EvacMaker den Export nicht zu. Kleinere Punkte erscheinen als Hinweis. Sie können sie beheben oder bewusst stehen lassen.
Wir prüfen gegen öffentliche Quellen: ASR A1.3, ASR A2.3 und öffentliche Zusammenfassungen der DIN ISO 23601. Den Normtext selbst haben wir nicht eingebaut. Was wir nicht sicher belegen können, ist deshalb nur ein Hinweis.
- Kein Titel „Flucht- und Rettungsplan“
- Kein Standort markiert
- Kein Notausgang oder kein Weg vom Standort zum Ausgang
- Legende fehlt oder ein verwendetes Zeichen fehlt in der Legende
- Format kleiner als A3 (A4 nur für einzelne Räume wie Hotelzimmer)
- Verhaltensregeln für Brand und Unfall leer
- Schriftfeld unvollständig (Ersteller, Datum, Plan-Nr., Freigabe, nächste Prüfung)
- Keine Sammelstelle eingezeichnet
- Zeichen kleiner als 7 mm oder Schrift kleiner als 2 mm im Druck
- Maßstab gröber als 1:200
- Ausrichtung zum Aushangort noch nicht bestätigt
Kostenlose Hilfen
Was EvacMaker nicht kann
Lieber jetzt gesagt als nach dem Kauf.
- Kein Zertifikat. Der Plan ist nach DIN ISO 23601 gestaltet, nicht von einer Stelle abgenommen.
- Keine Feuerwehrpläne nach DIN 14095. Das ist ein anderes Dokument für die Feuerwehr.
- Noch kein Import von DWG oder DXF. Exportieren Sie aus dem CAD-Programm ein PDF.
- Fotos von Grundrissen brauchen Handarbeit: etwa 30 Minuten.
- Österreich und Schweiz: Der Plan folgt derselben Norm. Die Landesregeln dort haben wir noch nicht vollständig geprüft.
Häufige Fragen
- Darf ich den Flucht- und Rettungsplan selbst erstellen?
Ja. Das Gesetz verlangt keine bestimmte Ausbildung. Wichtig ist, dass Sie die Regeln kennen und den Plan vor Ort prüfen. Viele Betriebe lassen den fertigen Plan zusätzlich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit freigeben.
- Ist der Plan dann rechtssicher?
Das kann niemand per Software versprechen. EvacMaker gestaltet den Plan nach DIN ISO 23601 und prüft ihn vor dem Export gegen die öffentlichen Regeln (ASR A1.3, ASR A2.3). Ob Ausgänge, Wege und Standort stimmen, prüfen Sie vor Ort. Das bestätigen Sie vor dem Export.
- Brauche ich für jede Etage einen eigenen Plan?
Ja, und oft mehrere: Der Plan muss lagerichtig hängen, also so gedreht, wie der Betrachter davor steht. Jeder Aushangort braucht deshalb eine eigene Fassung mit eigenem Standort. In EvacMaker kostet ein weiterer Aushangort auf derselben Etage 1 Punkt.
- Welche Dateien kann ich hochladen?
PDF, JPG, PNG und Handyfotos. Vektor-PDFs vom Architekten werden direkt eingelesen, Sie bestätigen nur noch die Wände. Bei Fotos und Scans zeichnen Sie die Wände über dem Bild nach. DWG und DXF gehen noch nicht.
- Was kostet eine spätere Änderung?
Nichts. Ein bezahlter Plan bleibt in Ihrem Konto. Sie können ihn ändern und so oft neu exportieren, wie Sie wollen, zum Beispiel nach einem Umbau.
ArbStättV § 4 Abs. 4 · ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge (Ausgabe März 2022, zuletzt geändert 2024), Abschnitt 10 und 11 · ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (Ausgabe Februar 2013, zuletzt geändert 2022), Abschnitt 6 und Anhang 1