Fluchtplan nach Branche: was für Ihren Betrieb gilt
Ob ein Betrieb einen Flucht- und Rettungsplan braucht, hängt am Gebäude und an den Menschen darin, nicht an der Branche. Die Branche zeigt aber schnell, worauf es ankommt: Gäste im Hotel, Patienten in der Praxis, Kinder in der Kita. Wählen Sie Ihre Branche unten aus.
Sechs Branchen im Überblick
Für alle Branchen gleich
Der Arbeitgeber stellt einen Flucht- und Rettungsplan auf, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“ (ArbStättV § 4 Abs. 4).
Die ASR A2.3 nennt dafür Beispiele. Am häufigsten trifft einer dieser Punkte zu:
- Die Wege nach draußen sind nicht auf einen Blick zu erkennen.
- Viele Menschen im Gebäude kennen sich dort nicht aus, zum Beispiel Kunden.
- Es gibt besondere Gefahren, zum Beispiel brennbare Stoffe im Lager.
Für Hotels und Pensionen kommt Landesrecht dazu: ab mehr als 12 Gastbetten gehört in jedes Zimmer ein Plan. Was in Ihrem Bundesland genau gilt, steht auf der Seite zum Hotel.
ArbStättV § 4 Abs. 4 · ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge (Ausgabe März 2022, zuletzt geändert 2024), Abschnitt 10 und 11
Schule, Verein, Kirche oder Werkstatt im Wohnhaus: Die Regel oben gilt genauso. Der Pflicht-Check fragt die Beispiele der ASR A2.3 ab und sagt Ihnen in zwei Minuten, ob ein Plan nötig ist und warum.
Für Schulen haben wir noch keine eigene Seite, weil die Regeln dort von Land zu Land verschieden sind und wir sie noch nicht geprüft haben.
In jeder Branche gleich schnell
Sie laden Ihren Grundriss hoch, setzen Ausgänge, Feuerlöscher und den Standort. Die Fluchtwege, die Legende und die Verhaltensregeln entstehen automatisch. Vor dem Export prüft ein DIN-Check den Plan. Ein sauberes Architekten-PDF dauert etwa 10 Minuten, ein Foto etwa 30.