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Blatt DE-31
Blatt 00Aktualisieren

Flucht- und Rettungsplan: wie oft aktualisieren?

Ändern Sie den Plan sofort, wenn sich im Gebäude etwas ändert. Ein festes Intervall schreibt das Gesetz nicht vor. Der Plan muss aber immer aktuell sein. Viele Betriebe prüfen ihn zusätzlich etwa alle zwei Jahre und gehen ihn bei der jährlichen Unterweisung durch.

Festes Intervall im Gesetz
keines
Nach einer Änderung
sofort anpassen
Prüfung
etwa alle 2 Jahre (Empfehlung)
Unterweisung mit Plan
mindestens jährlich
Evakuierungsübung
bewährt: alle 2 bis 5 Jahre
Änderung bei EvacMaker
kostenlos, für immer
Blatt 01Die Regel

„Aktuell“ statt einer Frist

Die ASR A2.3 sagt in Abschnitt 10 Abs. 2:

„Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein.“

Dasselbe steht in der ASR A1.3 Abschnitt 6 Abs. 1 und in der ISO 23601 Abschnitt 5. Eine Zahl von Jahren nennt keine der drei. „Aktuell“ heißt: Der Plan zeigt das Gebäude so, wie es heute ist.

ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge (Ausgabe März 2022, zuletzt geändert 2024), Abschnitt 10 und 11 · ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (Ausgabe Februar 2013, zuletzt geändert 2022), Abschnitt 6 und Anhang 1 · ISO 23601:2020, öffentliche Vorschau (iTeh), Abschnitte 5 und 7

Die Beratungsstelle KomNet NRW leitet daraus ab, dass die Pläne „in gewissen Zeitabständen überprüft und auch hinsichtlich der Kennzeichnung aktualisiert werden müssen“.

KomNet NRW, Dialog 13934: Müssen Flucht- und Rettungspläne regelmäßig überprüft werden?

Woher die zwei Jahre kommen

CWS schreibt: „Es gibt für Flucht- und Rettungspläne keine festgelegten und verpflichtenden Intervalle zur Aktualisierung.“ Als bewährtes Verfahren empfiehlt CWS, die Pläne etwa alle zwei Jahre zu prüfen.

Das ist eine gute Faustregel, aber eine Empfehlung. Pflicht ist, nach jeder Änderung anzupassen, egal wie lange die letzte Prüfung her ist.

CWS: Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden? · CWS: Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?

Blatt 02Anlässe

Wann Sie sofort ändern

Juschka Brandschutz fasst es so zusammen: Eine Aktualisierung ist bei jeder baulichen Änderung erforderlich. Dazu kommen Änderungen, die man nicht sieht, wenn man nur die Wände anschaut: ein umgehängter Feuerlöscher, eine neue Sammelstelle, ein Raum mit anderer Nutzung.

Juschka Brandschutz: Flucht- und Rettungspläne, DIN ISO 23601 Umsetzung

Neue Zeichen an der Wand? Hängen im Gebäude noch alte Rettungszeichen, soll der Plan dieselben zeigen. Werden die Schilder auf die heutigen Zeichen umgestellt, passen Sie den Plan an. So steht es im Hinweis zu ASR A2.3 Abschnitt 10 Abs. 2.

ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge (Ausgabe März 2022, zuletzt geändert 2024), Abschnitt 10 und 11

Anlässe für eine sofortige Änderung
  • UmbauNeue oder versetzte Wände und Türen.
  • Ausgang neu oder wegNotausgang dauerhaft geschlossen oder neu geschaffen.
  • Feuerlöscher oder Melder versetztAuch wenn nur einer umgehängt wurde.
  • Erste Hilfe umgezogenVerbandkasten, Defibrillator.
  • Sammelstelle verlegtZum Beispiel wegen einer Baustelle vor dem Haus.
  • Nutzung geändertAus dem Lager wird ein Büro, aus dem Büro ein Besprechungsraum.
  • Aushangort verlegtDann stimmen Standort und Drehung nicht mehr.
Blatt 03Unterweisung und Übung

Jedes Jahr unterweisen, regelmäßig üben

Unterweisung: Der Arbeitgeber unterweist die Beschäftigten über Fluchtwege und das Verhalten im Gefahrenfall mindestens jährlich. Ein nötiger Flucht- und Rettungsplan gehört dazu. Die Unterweisung soll durch eine Begehung der Fluchtwege unterstützt werden (ASR A2.3 Abschnitt 11 Abs. 1).

Übung: Ist ein Plan nötig, sind in regelmäßigen Abständen Evakuierungsübungen durchzuführen. In der Praxis haben sich Abstände von 2 bis 5 Jahren bewährt (Abschnitt 11 Abs. 2). Schon die Arbeitsstättenverordnung sagt: „In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.“

Evakuierungshelfer: Wer bei der Räumung Aufgaben hat, wird mindestens jährlich eigens unterwiesen (Abschnitt 11 Abs. 3).

ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge (Ausgabe März 2022, zuletzt geändert 2024), Abschnitt 10 und 11 · ArbStättV § 4 Abs. 4

Der praktische Termin

Verbinden Sie die Planprüfung mit der jährlichen Unterweisung. Gehen Sie mit dem Plan in der Hand den Weg ab. Stimmt etwas nicht, ändern Sie den Plan am selben Tag.

Tragen Sie im Schriftfeld „Geändert am“ und „Nächste Prüfung“ ein. Die ISO 23601 verlangt ohnehin Datum und Änderungsstand auf dem Plan (Abschnitt 7.6).

Blatt 04Kosten einer Änderung

Bei EvacMaker kostet eine Änderung nichts

Ein bezahlter Plan bleibt in Ihrem Konto. Nach dem Umbau öffnen Sie ihn, verschieben die Wand oder den Feuerlöscher und exportieren neu. Das kostet keine Punkte, auch nicht nach Jahren.

Zeichendienste rechnen Änderungen meist nach Aufwand ab. fluchtplan24.de zum Beispiel bietet Bestandskunden einen Aktualisierungsservice nach Arbeitsstunden an.

fluchtplan24.de: Aktualisierungsservice für Bestandskunden

Plan kostenlos entwerfen

Was wir nicht abnehmen können

EvacMaker merkt nicht, wenn im Gebäude etwas umgebaut wird. Ob der Plan aktuell ist, prüfen Sie vor Ort. Eine Erinnerung per E-Mail vor dem Prüftermin gibt es noch nicht.

Blatt 05Fragen

Häufige Fragen zur Aktualisierung

Wie oft muss ein Flucht- und Rettungsplan aktualisiert werden?

Es gibt kein festes Intervall. Der Plan muss aktuell sein (ASR A2.3 Abschnitt 10 Abs. 2, ASR A1.3 Abschnitt 6 Abs. 1). Ändern Sie ihn also sofort, wenn sich etwas ändert. Dienstleister wie CWS empfehlen zusätzlich, ihn etwa alle 2 Jahre zu prüfen.

Wann muss ich den Plan sofort ändern?

Nach Umbauten, neuen Wänden oder Türen, wenn ein Ausgang wegfällt oder dazukommt, wenn Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Kasten umziehen, wenn sich die Nutzung eines Raums ändert und wenn die Sammelstelle verlegt wird.

Gibt es eine Prüfpflicht alle zwei Jahre?

Für den Flucht- und Rettungsplan haben wir keine gefunden. Die zwei Jahre sind eine Empfehlung von Dienstleistern. Für Feuerwehrpläne nach DIN 14095 nennt fluchtplan24.de eine Prüfung alle zwei Jahre. Das ist ein anderes Dokument.

Wie oft sind Unterweisung und Räumungsübung?

Die Unterweisung zu Fluchtwegen mindestens jährlich, mit dem Plan (ASR A2.3 Abschnitt 11 Abs. 1). Evakuierungsübungen in regelmäßigen Abständen. In der Praxis haben sich 2 bis 5 Jahre bewährt (Abschnitt 11 Abs. 2, Hinweis 1).

Muss ich einen alten Plan mit alten Zeichen ersetzen?

Nicht sofort. Hängen im Gebäude noch die alten Rettungszeichen, soll der Plan dieselben Zeichen zeigen. Werden die Schilder auf die heutigen Zeichen nach ASR A1.3 umgestellt, passen Sie den Plan an (ASR A2.3 Abschnitt 10 Abs. 2, Hinweis).

Was kostet eine Änderung?

Bei EvacMaker nichts. Ein bezahlter Plan bleibt in Ihrem Konto. Sie ändern ihn und exportieren ihn neu, so oft Sie wollen. Zeichendienste rechnen Änderungen meist nach Aufwand ab.

ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge (Ausgabe März 2022, zuletzt geändert 2024), Abschnitt 10 und 11 · ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (Ausgabe Februar 2013, zuletzt geändert 2022), Abschnitt 6 und Anhang 1 · CWS: Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden? · fluchtplan24.de: Feuerwehrplan nach DIN 14095