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Blatt DE-32
Blatt 00Vermieter oder Mieter

Flucht- und Rettungsplan: Pflicht für Vermieter oder Mieter?

In vermieteten Arbeitsräumen macht meist der Mieter den Plan, denn er ist der Arbeitgeber. Der Vermieter ist für das Gebäude zuständig, etwa für die Rettungswege im Treppenhaus. Für reine Wohnhäuser und kleine Ferienwohnungen haben wir keine allgemeine Pflicht gefunden.

Das ist keine Rechtsberatung. Was im Mietvertrag, in der Baugenehmigung oder im Brandschutzkonzept steht, geht vor.

Blatt 01Die Regel

Die Pflicht trifft den Arbeitgeber

Die Arbeitsstättenverordnung nennt nur eine Person, die den Plan aufstellen muss:

„Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.“

ArbStättV § 4 Abs. 4

Arbeitgeber ist, wer in den Räumen den Betrieb führt und Beschäftigte hat. Mietet eine Firma ein Büro, ist sie der Arbeitgeber. Der Vermieter ist es nur für seine eigenen Beschäftigten, etwa einen Hausmeister.

Für Wohngebäude liegt die Verantwortung für die baulichen Rettungswege nach der Darstellung von tuscheteam in der Regel beim Vermieter. Das betrifft die Wege selbst, nicht einen Plan an der Wand.

tuscheteam.de: Flucht- und Rettungsplan, 15 Punkte

Auch die Behörde sagt: kommt darauf an

Die Beratungsstelle KomNet NRW wurde genau das gefragt. Sie verweist auf die Pflicht des Arbeitgebers nach ArbStättV § 4 Abs. 4. Ob sich aus dem Mietverhältnis weitere Pflichten für Mieter oder Vermieter ergeben, beantwortet sie ausdrücklich nicht allgemein.

KomNet NRW, Dialog 24166: Wer ist zuständig für den Flucht- und Rettungsplan?

Blatt 02Fälle

Wer ist in welchem Fall zuständig?

SituationWer macht den PlanWarum
Gemietetes Büro, Laden, PraxisDer Mieter als Arbeitgeber, für seine FlächeArbStättV § 4 Abs. 4 richtet sich an den Arbeitgeber.
Treppenhaus und gemeinsame FlureVermieter für die baulichen Rettungswege, Absprache mit allen MieternBauliche Wege gehören zum Gebäude. Jeder Mieter-Plan zeigt den Weg durchs Treppenhaus.
Mehrfamilienhaus, nur WohnungenKeine allgemeine Plan-Pflicht gefundenEs gibt keinen Arbeitgeber. Die Bauordnung regelt die Rettungswege, nicht einen Aushang.
Ferienwohnung, bis 12 GastbettenKeine allgemeine Pflicht gefundenOhne Beschäftigte gilt die ArbStättV nicht. Die Beherbergungsverordnungen greifen erst darüber.
Pension, Hotel, mehr als 12 GastbettenDer BetreiberBeherbergungsstättenverordnung des Landes: Rettungswegplan in jedem Gastzimmer.
Nach unserer Recherche, Stand Oktober 2026. Einzelregeln der Länder haben wir nicht vollständig geprüft.

ArbStättV § 4 Abs. 4 · Bayerische Beherbergungsstättenverordnung (BayBStättV)

Blatt 03Mehrfamilienhaus und Ferienwohnung

Mehrfamilienhaus

Für ein reines Wohnhaus haben wir keine allgemeine Pflicht zu einem Flucht- und Rettungsplan gefunden. Die Landesbauordnung regelt dort, dass es Rettungswege gibt und wie breit sie sind. Einen Aushang verlangt sie nach unserer Recherche nicht allgemein.

Anders kann es sein, wenn die Baugenehmigung oder ein Brandschutzkonzept einen Plan fordert, oder wenn im Haus ein Betrieb mit Beschäftigten sitzt. Dann macht der Betrieb den Plan für seine Räume.

Ferienwohnung

Bei 12 oder weniger Gastbetten und ohne Beschäftigte haben wir keine allgemeine Pflicht gefunden. Ab mehr als 12 Gastbetten gilt die Beherbergungsstättenverordnung Ihres Landes. In Bayern verlangt sie einen Rettungswegplan „in jedem Beherbergungsraum … an dessen Ausgang“.

Ein Plan innen an der Wohnungstür hilft Ihren Gästen trotzdem. Sie kennen das Haus nicht.Mehr zu Zimmerplänen

Bayerische Beherbergungsstättenverordnung (BayBStättV)

Blatt 04Absprache

Was Mieter und Vermieter absprechen sollten

  • Wer die Pläne für welche Fläche macht und bezahlt.
  • Wer sie nach einem Umbau anpasst und wer den Umbau meldet.
  • Welche Sammelstelle für das ganze Haus gilt.
  • Wer Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Einrichtungen in gemeinsamen Fluren stellt.
  • Wer die Pläne im Treppenhaus aushängt, wenn mehrere Mieter es nutzen.

Schreiben Sie das in den Mietvertrag oder eine Hausordnung. Dann gibt es nach einem Umbau keinen Streit.

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Blatt 05Fragen

Häufige Fragen zu Vermieter und Mieter

Muss der Vermieter einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?

Für die vermieteten Arbeitsräume meist nicht. Die Pflicht aus ArbStättV § 4 Abs. 4 trifft den Arbeitgeber, also den, der in den Räumen den Betrieb führt. Der Vermieter ist für das Gebäude zuständig, etwa für die baulichen Rettungswege. Was im Mietvertrag steht, kann das anders regeln.

Brauche ich als Mieter eines Büros oder Ladens einen eigenen Plan?

Wenn Ihr Betrieb einen braucht, ja. Sie sind Arbeitgeber und machen den Plan für Ihre Fläche. Stimmen Sie sich für Treppenhaus, Sammelstelle und gemeinsame Flure mit Vermieter und Nachbarn ab, damit alle Pläne dasselbe zeigen.

Braucht ein Mehrfamilienhaus einen Fluchtplan?

Eine allgemeine Pflicht für reine Wohnhäuser haben wir nicht gefunden. Die Bauordnung regelt dort die Rettungswege, nicht einen Aushang. Anders kann es sein, wenn die Baugenehmigung oder ein Brandschutzkonzept einen Plan verlangt.

Braucht eine Ferienwohnung einen Fluchtplan?

Bei 12 oder weniger Gastbetten und ohne Beschäftigte haben wir keine allgemeine Pflicht gefunden. Ab mehr als 12 Gastbetten gilt die Beherbergungsstättenverordnung Ihres Landes, dann braucht jedes Gastzimmer einen Plan. Ein Plan innen an der Wohnungstür hilft Gästen trotzdem.

Was ist mit einer Praxis oder einem Laden im Wohnhaus?

Für die Praxis oder den Laden ist der Betreiber zuständig, denn er ist Arbeitgeber. Sein Plan zeigt seine Räume und den Weg durchs Treppenhaus ins Freie. Das Treppenhaus selbst gehört dem Vermieter. Sprechen Sie ab, wer Änderungen am Treppenhaus meldet.

Was sollte im Mietvertrag stehen?

Wer die Pläne für welche Fläche macht, wer sie nach Umbauten anpasst und wer Änderungen an gemeinsamen Flächen meldet. Die Beratungsstelle KomNet NRW beantwortet die Frage nach Mieter oder Vermieter ausdrücklich nicht allgemein. Es kommt auf den Einzelfall an.

ArbStättV § 4 Abs. 4 · Bayerische Beherbergungsstättenverordnung (BayBStättV) · KomNet NRW, Dialog 24166: Wer ist zuständig für den Flucht- und Rettungsplan? · tuscheteam.de: Flucht- und Rettungsplan, 15 Punkte